Mein Redebeitrag vom 29. April 2021 in dem Landtag von Brandenburg zu dem Antrag der AfD-Fraktion „Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer von Braunkohleunternehmen“.
Die Richtlinien zur „Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen“ vom 3. September 2020 sind, bei Fortgeltung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, gültig bis zum 31.12.2048. In den Richtlinien werden als Zuwendungsempfänger nur Mitarbeiter von Braunkohleunternehmen und deren Tochter- und Partnerunternehmen aufgelistet. Dies führt zu unbilligen Härten bei Arbeitnehmern in der vom energiepolitisch unüberlegten Kohleausstieg betroffenen Lausitz. Daher fordern wir von der Landesregierung das sie sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassene Richtlinie zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen vom 3. September 2020 geändert wird. Die Änderung soll zum Ziele haben, sämtlichen Arbeitnehmern das Anpassungsgeld zu gewähren, die bei Unternehmen gearbeitet haben, die 80% ihres Jahresumsatzes in Zusammenarbeit mit Braunkohleunternehmen erwirtschaftet haben, auch wenn diese Unternehmen bisher nicht als Tochter- und Partnerunternehmen im Sinne der Richtlinie gelten.
Wirtschaftsminister Jörg Steinbach merkte in seine Antwortrede auf unseren Antrag an, dass er den Kollegen Feicht im Bundeswirtschaftsministerium ansprechen wird, inwieweit eine Öffnungsmöglichkeit in Bezug auf Mischbetriebe besteht.
Link zum Antrag:
3360.pdf (brandenburg.de)
(Quelle: https://rbbmediapmdp-a.akamaihd.net/content/e7/02/e7024af4-c1b3-46c9-9e3a-6c61d902a0aa/e7024af4-c1b3-46c9-9e3a-6c61d902a0aa_hd-1801k.mp4?fbclid=IwAR093LNtHR9BWrAZTwQcFZHyEN4wIOqQbCYCND_L_jKI2y4M_JWeoVr8FPE)