Von admin|22. Mai 2021|Uncategorized|0 Kommentare

Mein Redebeitrag vom 20. Mai 2021 in dem Landtag von Brandenburg zu dem Antrag der BVB/FREIE WÄHLER-Fraktion „Anpassung und Erweiterung der Richtlinie zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer von Braunkohleunternehmen“.


Die AfD-Fraktion hatte hierzu einen Änderungsantrag gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Dieser enthält die Ergänzung des Antrages der BVB/Freien Wähler-Fraktion (Drucksache 7/3527) um einen vierten Punkt. Der lautet wie folgt:


4. in der Richtlinie des Bundes zur „Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus […]“ vom 3. September 2020 festzuhalten ist, dass auch Mitarbeiter von Serviceunternehmen Anpassungsgeld erhalten, die nicht als Tochter- oder Partnerunternehmen von Braunkohleunternehmen eingestuft worden sind. Die Serviceunternehmen müssen mindestens zehn Jahre für die LEAG tätig gewesen sein.


Link zum Änderungsantragt der AfD-Fraktion Brandenburg:
3598.pdf (brandenburg.de)

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