Von admin|22. Mai 2021|Uncategorized|0 Kommentare

Meine Stellungnahme zu der nachfolgenden Aussage von Wolfgang Roick (SPD) am 29. April 2021 im Landtag von Brandenburg zu dem Antrag der AfD-Fraktion „Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer von Braunkohleunternehmen“.


Ich finde die Aussage von dem Landtagsabgeordneten Wolfgang Roick (SPD) eine Frechheit. Er vertritt die Auffassung, dass sich ein Mühlenschlosser nach 40 Jahren schwerer Arbeit lieber um einen der 5000 freien Arbeitsplätze bemühen sollte anstatt das Anpassungsgeld in Anspruch zu nehmen.

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