Das zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat vorläufig entschieden, dass weiter Braunkohle in Jänschwalde gefördert werden darf.
Unser Energiepolitischer Sprecher Steffen Kubitzki äußerte sich wie folgt zu diesem Sachverhalt:
„Aufgrund des öffentlichen Interesses an sicherer Energieversorgung wurde das Urteil gefällt: Es darf in Jänschwalde weitergearbeitet werden, wie es die AfD-Fraktion gefordert hatte!
Ich freue mich über dieses Urteil, dass meine ehemaligen Kollegen direkt betrifft und die Energiesicherheit für Brandenburg sicherstellt. Es gilt nun, das endgültige Urteil abzuwarten, auch wenn jetzt vorläufig Entwarnung gegeben ist.“